Wohnungsräumungen im ganzen Kanton St.Gallen079 615 20 06 · info@wohnungsraeumung-sg.ch
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Kanton St.Gallen

Räumung nach Todesfall.

Diskrete Wohnungs- und Nachlassräumung nach Todesfall im Kanton St.Gallen mit Sortierung und Entsorgung.

Für eine realistische Offerte

  • Fotos von allen Räumen
  • Keller, Estrich, Balkon und Nebenräume
  • Stockwerk und Lift angeben
  • Zufahrt und Distanz zum Fahrzeug
  • Termin für Räumung oder Wohnungsabgabe
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Erst sichern, dann räumen

Bei einer Räumung nach Todesfall sollten wichtige Unterlagen, persönliche Erinnerungsstücke, Schlüssel, Verträge und potenziell wertige Gegenstände zuerst gesichert werden. Die eigentliche Räumung beginnt idealerweise erst, wenn klar ist, was aufbewahrt oder an Angehörige weitergegeben wird.

Klare Zuständigkeit

Vor Beginn sollte feststehen, wer Entscheidungen treffen darf und welche Räume zum Auftrag gehören. Das schafft Sicherheit für Angehörige und Räumungsteam.

Häufige Fragen

Wie schnell sollte nach einem Todesfall geräumt werden?
Das hängt von Mietverhältnis, Nachlasssituation und familiärer Abstimmung ab. Wichtiger als maximale Geschwindigkeit ist eine klare Sicherung persönlicher Unterlagen und Erinnerungsstücke.
Kann der ganze Haushalt übernommen werden?
Ja, sofern Umfang und Zuständigkeit geklärt sind.
Kann anschliessend gereinigt werden?
Ja, eine Endreinigung kann als separater Leistungsbestandteil geplant werden.
Fotos senden und Aufwand einschätzen lassen
Wohnung, Keller, Estrich und Zugang fotografieren. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.